Neue Gesetze – Autofahrer zahlen draufFührerschein bekommt Mindesthaltbarkeits-Datum
Montag, 26.11.2012, 10:06
„Gültigkeit unbefristet“ ist Vergangenheit: Ab 2013
gilt der „Lappen“ nur noch begrenzt und muss dann neu beantragt werden.
Auch sonst werden Autofahrer kräftig zur Kasse gebeten. Die neuen
Regelungen im Überblick.
Wer jetzt den Führerschein
macht, muss sich ab 2013 auf Änderungen einstellen: Die neuen
Führerscheine sind dann nicht mehr unbefristet gültig. Nach 15 Jahren
muss der Autofahrer eine Verlängerung beantragen. Die unbefristete
Gültigkeit gilt allerdings nur für den Führerschein, nicht für die
Fahrerlaubnis. Eine erneute Prüfung oder ärztliche Kontrolle sind beim
Antrag der neuen „Pappe“ daher nicht notwendig. Der Staat kassiert aber –
laut Medienberichten mehr als 40 Euro. Grund für die neuen Regeln ist
eine EU-weite Angleichung der Führerschein-Regelungen. Laut
Bundesverkehrsministerium geht es vor allem darum, dass der auf dem
Führerschein aufgedruckte Name und das Foto so aktualisiert werden – der
Autofahrer wird schließlich dazu gezwungen.
Eine weitere Änderung: Die „Anhängerregelung“ ist grundlegend überarbeitet worden. Ab 2013 dürfen mit dem Führerschein Klasse B alle Gespanne bis 3500 Kilo zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. In der Klasse BE wird das Gewicht des Anhängers auf 3500 Kilo begrenzt.
Laut GDV wechseln in der Kfz-Haftpflichtversicherung rund 55 Prozent der umgestuften Fahrzeuge in eine höhere Typklasse, ihre Versicherung wird also teurer. Bei der Vollkasko-Versicherung sind es rund 32 Prozent der Fahrzeuge, die in eine höhere Klasse umgestuft werden. Übrigens: Wer seine Versicherung wechseln will, muss seine Kündigung bis zum 30. November bei seinem Versicherer einreichen.
Beim Umtausch verliert man keine Klassen
Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden. „Vor dem 19. Januar 2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Durch Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19. Januar 2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben“ teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Eine Pflicht zum Umtausch gebe es derzeit nicht.Eine weitere Änderung: Die „Anhängerregelung“ ist grundlegend überarbeitet worden. Ab 2013 dürfen mit dem Führerschein Klasse B alle Gespanne bis 3500 Kilo zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. In der Klasse BE wird das Gewicht des Anhängers auf 3500 Kilo begrenzt.
Was sich bei der Versicherung ändert
Zum Jahreswechsel stufen die Autoversicherer rund die Hälfte aller Pkw in neue Typenklassen ein, so die Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Grund: Zum ersten Mal werden das Alter des Versicherungsnehmers und das Alter des jüngsten Nutzers des Fahrzeugs bei der Einteilung der Typklasse berücksichtigt. Die Klassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Je höher die Einstufung ist, desto teurer ist die Versicherung.Laut GDV wechseln in der Kfz-Haftpflichtversicherung rund 55 Prozent der umgestuften Fahrzeuge in eine höhere Typklasse, ihre Versicherung wird also teurer. Bei der Vollkasko-Versicherung sind es rund 32 Prozent der Fahrzeuge, die in eine höhere Klasse umgestuft werden. Übrigens: Wer seine Versicherung wechseln will, muss seine Kündigung bis zum 30. November bei seinem Versicherer einreichen.
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